Burgenländisches Ehrungsgesetz (Bgld. EG) Fundstelle

Bgld. EG - Burgenländisches Ehrungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Gesetz vom 12. März 2009, mit dem das Gesetz über Ehrungen durch das Land Burgenland und durch die Gemeinden (Burgenländisches Ehrungsgesetz) erlassen wird

StF: LGBl. Nr. 36/2009 (XIX. Gp. IA 1054 AB 1079)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 06.05.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Burgenländisches Ehrungsgesetz (Bgld. EG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Burgenländisches Ehrungsgesetz (Bgld. EG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Burgenländisches Ehrungsgesetz (Bgld. EG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Burgenländisches Ehrungsgesetz (Bgld. EG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Burgenländisches Ehrungsgesetz (Bgld. EG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. EG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 Bgld. EG