§ 23 Bgld. BauVO 2008 Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit

Bgld. BauVO 2008 - Burgenländische Bauverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei ihrer Nutzung Unfälle vermieden werden, durch die das Leben oder die Gesundheit von Personen gefährdet werden, wie zB Rutsch-, Stolper-, Absturz- oder Aufprallunfälle. Dabei ist entsprechend dem Verwendungszweck besonders auch auf Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.

In Kraft seit 01.07.2008 bis 31.12.9999
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