Das Burgenländische Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 76/2002, wird wie folgt geändert:
1. Im § 109 Abs. 1 wird die Wortfolge „ist die Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963, in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wortfolge „sind die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.
2. Der bisherige Wortlaut des § 111 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Änderung des § 109 Abs. 1, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“
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