Das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 20/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2008, wird wie folgt geändert:
1. Im § 7 wird das Zitat „§ 220 Abs. 1 bis 3 der Landesabgabenordnung“ durch das Zitat „§ 300 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.
2. Der bisherige Wortlaut des § 14 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Änderung des § 7, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“
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