Art. 1 Bgld. AAG 2009

Bgld. AAG 2009 - Burgenländisches Abgabenanpassungsgesetz 2009

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 20/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 74/2008, wird wie folgt geändert:

1. Im § 7 wird das Zitat „§ 220 Abs. 1 bis 3 der Landesabgabenordnung“ durch das Zitat „§ 300 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 52/2009,“ ersetzt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 14 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des § 7, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

In Kraft seit 27.01.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 1 Bgld. AAG 2009


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 Bgld. AAG 2009 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 1 Bgld. AAG 2009


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 1 Bgld. AAG 2009


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 1 Bgld. AAG 2009 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. AAG 2009 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 2 Bgld. AAG 2009