Das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 58, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 21/2007, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 4 lautet:
„(4) Für das Verfahren gilt die Bundesabgabenordnung.“
2. Dem § 8 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Änderung des § 3 Abs. 4, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“
0 Kommentare zu Art. 2 Bgld. AAG 2009