Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.
(2) Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes verlieren vom Salzburger Bauerleichterungsgesetz 1959, LGBl. Nr. 100, § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 12 die Wirksamkeit.
In Kraft seit 01.01.1969 bis 31.12.9999
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