Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Sicherheitsbehörden (§ 4 SPG) sind ermächtigt, Karten gemäß §§ 50 bis 52 AsylG 2005 jedermann abzunehmen, wenn Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Sicherheitsbehörden (Paragraph 4, SPG) sind ermächtigt, Karten gemäß Paragraphen 50 bis 52 AsylG 2005 jedermann abzunehmen, wenn
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