Berufsfotografen-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (BF-V) Fundstelle

BF-V - Berufsfotografen-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Berufsfotografen (Berufsfotografen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 45/2003

Änderung

BGBl. II Nr. 399/2008

BGBl. II Nr. 345/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 22.11.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 399/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.

In Kraft seit 22.11.2008 bis 31.12.9999
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