Berufsfotografen-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (BF-V) Fundstelle

Berufsfotografen-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2008 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte GewerbeHandwerk der FotografenBerufsfotografen (FotografenBerufsfotografen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 45/2003

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

BGBl. II Nr. 399/2008

BGBl. II Nr. 345/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 22.11.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 399/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.

Stand vor dem 21.11.2008

In Kraft vom 29.01.2003 bis 21.11.2008

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte GewerbeHandwerk der FotografenBerufsfotografen (FotografenBerufsfotografen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 45/2003

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

BGBl. II Nr. 399/2008

BGBl. II Nr. 345/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 22.11.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 399/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.

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