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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte GewerbeHandwerk der FotografenBerufsfotografen (FotografenBerufsfotografen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 45/2003
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 22.11.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 399/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte GewerbeHandwerk der FotografenBerufsfotografen (FotografenBerufsfotografen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 45/2003
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 22.11.2008 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 399/2008). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.