Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Zu jeder Bergbucheinlage sind Lagerungskarten (§§ 37, 45 und 135 des Berggesetzes 1975), für Liegenschaften Mappenblätter zu führen.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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