Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.01.2025
Diese Verordnung regelt die Beiträge, die Menschen mit Behinderung bei Inanspruchnahme von Hilfeleistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG), LGBl. Nr. 26/2004, in der jeweils geltenden Fassung, zu leisten haben.
In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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