Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. | Automatisches Überwachungssystem ist eine Einrichtung, die Funktionsstörungen am Benzindampf-Rückgewinnungssystem und des automatischen Überwachungssystems selbst feststellt, diese anzeigt und die Benzinabgabe an der betroffenen Zapfsäule automatisch unterbindet, wenn die Störung nicht binnen sieben Tagen behoben wird; | |||||||||
2. | Benzin ist Ottokraftstoff zum Betrieb von Kraftfahrzeugen; | |||||||||
3. | Benzindämpfe sind gasförmige Verbindungen, die aus Ottokraftstoff verdunsten; | |||||||||
4. | Benzindampf-Rückgewinnungssystem ist eine Ausrüstung, durch die die bei Betankungsvorgängen von Kraftstoffen entstehenden und ausströmenden Benzindämpfe in einen Lagerbehälter, in dem Benzin gelagert wird, zurückgeleitet werden; | |||||||||
5. | Benzindampfabscheidungseffizienz ist das Verhältnis der Menge der über das Benzindampf-Rückgewinnungssystem aufgefangenen Benzindämpfe zur Menge an Benzindämpfen, die ohne derartige Ausrüstung in die Atmosphäre entweichen würden, ausgedrückt als Prozentsatz; | |||||||||
6. | Benzindampf-/Benzinverhältnis ist das Verhältnis zwischen dem Volumen der das Benzindampf-Rückgewinnungssystem passierenden Benzindämpfe und dem Volumen des gezapften Benzins bei atmosphärischem Druck; | |||||||||
7. | Funktionsstörung des Benzindampf-Rückgewinnungssystems liegt vor, wenn die fortlaufende Bewertung der Betankungsvorgänge durch die automatische Überwachungseinrichtung ergibt, dass das Volumenverhältnis zwischen dem rückgeführten Benzindampf-Luft-Gemisch und dem gezapften Benzin, gemittelt über die Dauer des Betankungsvorganges, bei zehn Betankungsvorgängen in Folge jeweils entweder 85% unterschreitet oder 115% überschreitet. In die Bewertung sind nur solche Betankungsvorgänge einzubeziehen, deren Dauer 20 sec oder mehr beträgt und bei denen der Benzinvolumenstrom 26 l/min oder mehr erreicht; | |||||||||
8. | Jahresdurchsatz ist die jährliche Gesamtmenge an Benzin, die aus beweglichen Behältnissen in die Lagerbehälter einer Tankstelle umgefüllt wird; | |||||||||
9. | Ottokraftstoffe sind Erdölderivate mit Zusätzen oder ohne Zusätze sowie Kraftstoffgemische mit vergleichbaren Eigenschaften, deren Dampfdruck (nach Reid) mindestens 27,6 Kilopascal beträgt, mit Ausnahme von verflüssigtem Erdölgas (LPG); | |||||||||
10. | Ständige Wohnräume sind Räume, die nicht nur der vorübergehenden Befriedigung individueller Wohnbedürfnisse von Menschen dienen; | |||||||||
11. | Tankstellen sind Anlagen zur Abgabe von Ottokraftstoff aus ortsfesten Lagerbehältern an Kraftstofftanks von Kraftfahrzeugen. |
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