Frage: Arbeitsende Freitag 18:00, Rufbereitschaftseinsatz Sonntag 8:00-12:00. Wie sieht hier die Wochenruhezeit aus, wenn ja im Gesetz steht \"schließt grundsätzlich den Sonntag ein\", wenn am Montag der Dienst wieder um 7:00 beginnt. Muss dem Bediensteten ein anderer Tag frei gegeben werden, da ... mehr lesen...
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