(1) Dem Beamten ist eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit (Wochenruhezeit) von mindestens 35 Stunden einschließlich der täglichen Ruhezeit zu gewähren. Diese Wochenruhezeit schließt grundsätzlich den Sonntag ein, ist dies aus wichtigen dienstlichen Gründen aber nicht möglich, einen anderen T... mehr lesen...
Frage: Arbeitsende Freitag 18:00, Rufbereitschaftseinsatz Sonntag 8:00-12:00. Wie sieht hier die Wochenruhezeit aus, wenn ja im Gesetz steht \"schließt grundsätzlich den Sonntag ein\", wenn am Montag der Dienst wieder um 7:00 beginnt. Muss dem Bediensteten ein anderer Tag frei gegeben werden, da ... mehr lesen...