Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Baumassenzahl (BMZ) gibt das Verhältnis des Bauvolumens zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:
Baumassenzahl = 100 x
Bauvolumen
Nettogrundfläche
(BFZ = 100
BAV
NGF)
In Kraft seit 25.06.2010 bis 31.12.9999
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