Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:
Bauflächenzahl = 100 x
überbaute Fläche
Nettogrundfläche
(BFZ = 100
ÜBF
NGF)
In Kraft seit 25.06.2010 bis 31.12.9999
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