Bundesbehindertengesetz (BBG) Fundstelle

BBG - Bundesbehindertengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2024
  3. § 0 gültig von 01.01.2023 bis 18.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 185/2022
  4. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2022
  5. § 0 gültig von 01.01.2018 bis 24.05.2018
  6. § 0 gültig von 01.07.1990 bis 31.12.2017

§ 1. und § 1a.

Ziel

ABSCHNITT I

KOORDINIERUNG DER MASSNAHMEN ZUR REHABILITATION BEHINDERTER MENSCHEN

§ 2.

Koordinierung

§ 3.

Geltungsbereich

§ 4.

Einleitung der Maßnahmen der Rehabilitation

§ 5.

Durchführung der Rehabilitation

§ 6.

Zuständigkeit

§ 7.

Kostentragung

ABSCHNITT II

BUNDESBEHINDERTENBEIRAT

§ 8. bis § 12.

 

ABSCHNITT IIa

BERICHT DER BUNDESREGIERUNG ÜBER DIE LAGE DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN ÖSTERREICH

§ 13.

 

ABSCHNITT IIb

BEHINDERTENANWALT ODER BEHINDERTENANWÄLTIN

§ 13a.

 

§ 13b.

Aufgaben des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin

§ 13c.

Bestellung und Besoldung des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin

§ 13d.

Funktionsdauer und Enthebung

§ 13e.

Aufgaben und Bestellung des stellvertretenden Behindertenanwalts oder der stellvertretenden Behindertenanwältin

ABSCHNITT IIc

UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION – DURCHFÜHRUNG UND ÜBERWACHUNG

§ 13f.

Koordinierung und Anlaufstelle

§ 13g.

Monitoringausschuss

§ 13h.

 

§ 13i.

 

§ 13j.

Bestellung der Mitglieder

§ 13k.

Sitzungen des Ausschusses

§ 13l.

Geschäftsführung

ABSCHNITT III

AUSKUNFT, BERATUNG UND BETREUUNG

§ 14.

Sozial-Service

§ 15.

Maßnahmen der Hilfe

§ 16.

Mitwirkung der Hilfesuchenden

§ 17.

Beratungsdienst für entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche

§ 18.

Hilfsmittelberatung

§ 19.

Organisation des Sozial-Service

§ 21.

Zuweisung weiterer Aufgaben

ABSCHNITT IV

UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

§ 22.

Fonds, Begünstigte

§ 24. bis § 26.

Zuwendungen

§ 27.

Zuständigkeit

§ 28. und § 29.

Mittel

§ 30.

Auskunftspflicht

§ 31.

Verwaltung des Fonds

§ 32.

Kostentragung

§ 33.

Förderung von Teilhabeprojekten

ABSCHNITT Va

ASSISTENZHUNDE, THERAPIEBEGLEITHUNDE

§ 39a.

 

ABSCHNITT VI

BEHINDERTENPASS

§ 40. bis § 47.

 

ABSCHNITT VII

FAHRPREISERMÄSSIGUNGEN

§ 48.

 

ABSCHNITT VIII

KOSTENERSATZ ÖSTERREICHISCHER BEHINDERTENRAT

§ 50.

 

ABSCHNITT IX

ORGANISATORISCHE UND ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN

§ 51.

Gebührenfreiheit

§ 52.

Mitwirkung

§ 53.

Verarbeitung von Daten

§ 54.

Inkrafttreten

§ 55.

 

§ 56.

Vollziehung

Artikel IV

Inkrafttreten

Artikel V

Übergangsbestimmungen

Artikel VI

Vollziehung

In Kraft seit 19.07.2024 bis 31.12.9999
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