Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) Fundstelle

BauKG - Bauarbeitenkoordinationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 10.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2007
  3. § 0 gültig von 01.07.1999 bis 09.07.2007

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Artikel II

(BauKG)

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 4

Vorbereitung des Bauwerks (Anm.: Vorbereitung des Bauprojekts)

§ 5

Ausführung des Bauwerks

§ 6

Vorankündigung

§ 7

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

§ 8

Unterlage für spätere Arbeiten

§ 9

Übertragung von Pflichten des Bauherrn

§ 10

Strafbestimmungen

§ 11

Inkrafttreten

§ 12

Vollziehung

In Kraft seit 10.07.2007 bis 31.12.9999
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