§ 3 BARV

BARV - Bezeichnung bestimmter Arten von Reisedokumenten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 06.10.2007 bis 31.12.9999
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