Art. 8 BAO

BAO - Bundesabgabenordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 bis 27 betreffen die Änderungen der Bundesabgabenordnung)

28.

Z 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 17 23, 24, 25, 26 und 27 treten gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft *).

29.

§ 207 Abs. 2 in der Fassung der Z 15 ist auf Abgabenansprüche anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union entstanden sind.

30.

Z 18 und 19 treten mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

31.

Auf zollrechtliche Bescheide ist § 245 Abs. 1 erster Satz in der Fassung der Z 21 anzuwenden, wenn sie nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union bekanntgegeben werden und auf Grund des gemeinschaftlichen Zollrechts ergehen.

__________________

*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

In Kraft seit 27.08.1994 bis 31.12.9999
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