Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 B-VG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 B-VG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 B-VG