Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Bescheide, die auf Grund von durch dieses Bundesgesetz außer Kraft gesetzten Arbeitszeitvorschriften erlassen wurden, verlieren spätestens mit dem Ablauf von drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ihre Wirksamkeit.
In Kraft seit 05.01.1970 bis 31.12.9999
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