§ 2e AVRAG Konventionalstrafen

AVRAG - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Konventionalstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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