Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Konventionalstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht.
In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2e AVRAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2e AVRAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2e AVRAG