Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.04.2025
Paragraph 8,
Die §§ 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft. Die Paragraphen 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
In Kraft seit 01.10.1998 bis 31.08.2025
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