Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Die §§ 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
In Kraft seit 01.10.1998 bis 31.08.2025
0 Kommentare zu § 8 AuskPfG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 AuskPfG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 AuskPfG