§ 801 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2024
  1. (1)Absatz eins§ 31d Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2024 tritt mit 30. September 2024 in Kraft.Paragraph 31 d, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2024, tritt mit 30. September 2024 in Kraft.
In Kraft seit 20.07.2024 bis 31.12.9999
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