Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024
Die Träger der Unfallversicherung treffen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Unfallverhütung) sowie für eine wirksame erste Hilfe.
In Kraft seit 01.01.1956 bis 31.12.9999
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