Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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