Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
(2)Absatz 2Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Dieses Bundesgesetz in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 174 aus 2004, tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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