§ 14 ASFErmG

ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.2004

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2004 tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

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