Anl. 1 APO

APO - Allgemeine Prüfungsordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Befähigungsprüfung

Prüfungsgebühr in Prozenten des im § 5 Abs. 2 genannten BeamtengehaltesPrüfungsgebühr in Prozenten des im Paragraph 5, Absatz 2, genannten Beamtengehaltes

1.

Baumeister

63 Prozent

2.

Bauträger

22 Prozent

3.

Berufsdetektive

16 Prozent

4.

Bewachungsgewerbe

10 Prozent

5.

Brunnenmeister

42 Prozent

6.

Bestattung

16 Prozent

7.

Drogisten

16 Prozent

8.

Drucker und Druckformenherstellung

16 Prozent

9.

Elektrotechnik

27 Prozent

10.

Fremdenführer

16 Prozent

11.

Fußpflege

16 Prozent

12.

Gas- und Sanitärtechnik

27 Prozent

13.

Gastgewerbe

14 Prozent

14.

Großhandel mit Arzneimitteln

16 Prozent

15.

Großhandel mit Giften

8 Prozent

16.

Handel mit Medizinprodukten

12 Prozent

17.

Immobilienmakler

14 Prozent

18.

Immobilienverwalter

14 Prozent

19.

Inkassoinstitute

16 Prozent

20.

Kontaktlinsenoptik

17 Prozent

21.

Kosmetik (Schönheitspflege)

16 Prozent

22.

Lebens- und Sozialberatung

19 Prozent

23.

Massage

16 Prozent

24.

Reisebüros

18 Prozent

25.

Piercen

14 Prozent

26.

Spediteure einschließlich der Transportagenten

12 Prozent

27.

Sprengungsunternehmen

12 Prozent

28.

Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher

43 Prozent

29.

Tätowieren

14 Prozent

30.

Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)

12 Prozent

31.

Überlassung von Arbeitskräften

16 Prozent

32.

Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation

18 Prozent

33.

Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen)

20 Prozent

34.

Versicherungsagent

10 Prozent

35.

Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

6 Prozent

36.

Vulkaniseur

16 Prozent

37.

Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels

16 Prozent

38.

Wertpapiervermittler

14 Prozent

39.

Holzbau-Meister

44 Prozent

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 APO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 APO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 APO


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 APO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 APO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis APO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 12 APO
Anl. 2 APO