§ 9e AMG

AMG - Arzneimittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Einem Antrag auf Zulassung eines Generators sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß § 9a folgende Unterlagen anzuschließen:

1.

eine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten Beschreibung der Bestandteile des Systems, die die Zusammensetzung oder Qualität der Tochternuklidzubereitung beeinflussen können, und

2.

Angaben über die qualitativen und quantitativen Besonderheiten des Eluats oder Sublimats.

In Kraft seit 16.07.2009 bis 31.12.9999
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