§ 9e AMG

Arzneimittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2009 bis 31.12.9999
Paragraph 9 e,

§ 9a gilt nicht für Arzneispezialitäten im Sinne desEinem Antrag auf Zulassung eines Generators sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß § 7 Abs. 9 Z 2 § 9a und 3, die einer Monographie des Arzneibuches im Sinne des § 1 des Arzneibuchgesetzes entsprechen.folgende Unterlagen anzuschließen: Einem Antrag auf Zulassung einer solchen Arzneispezialitäteines Generators sind Unterlagen gemäß § 9a Abs. 1 Z 1 bis 9 sowie 14 und 15 anzuschließen. Paragraph 9 a, gilt nicht für Arzneispezialitäten im Sinne des Paragraph 7, Absatz 9, Ziffer 2 und 3, die einer Monographie des Arzneibuches im Sinne des Paragraph eins, des Arzneibuchgesetzes entsprechen. Einem Antrag auf Zulassung einer solchen Arzneispezialität sindzusätzlich zu den Unterlagen gemäß Paragraph 9 a, Absatz eins, Ziffer eins bis 9 sowie 14 und 15folgende Unterlagen anzuschließen.:

  1. 1.Ziffer einseine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten Beschreibung der Bestandteile des Systems, die die Zusammensetzung oder Qualität der Tochternuklidzubereitung beeinflussen können, und
  2. 2.Ziffer 2Angaben über die qualitativen und quantitativen Besonderheiten des Eluats oder Sublimats.

Stand vor dem 15.07.2009

In Kraft vom 02.01.2006 bis 15.07.2009
Paragraph 9 e,

§ 9a gilt nicht für Arzneispezialitäten im Sinne desEinem Antrag auf Zulassung eines Generators sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß § 7 Abs. 9 Z 2 § 9a und 3, die einer Monographie des Arzneibuches im Sinne des § 1 des Arzneibuchgesetzes entsprechen.folgende Unterlagen anzuschließen: Einem Antrag auf Zulassung einer solchen Arzneispezialitäteines Generators sind Unterlagen gemäß § 9a Abs. 1 Z 1 bis 9 sowie 14 und 15 anzuschließen. Paragraph 9 a, gilt nicht für Arzneispezialitäten im Sinne des Paragraph 7, Absatz 9, Ziffer 2 und 3, die einer Monographie des Arzneibuches im Sinne des Paragraph eins, des Arzneibuchgesetzes entsprechen. Einem Antrag auf Zulassung einer solchen Arzneispezialität sindzusätzlich zu den Unterlagen gemäß Paragraph 9 a, Absatz eins, Ziffer eins bis 9 sowie 14 und 15folgende Unterlagen anzuschließen.:

  1. 1.Ziffer einseine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten Beschreibung der Bestandteile des Systems, die die Zusammensetzung oder Qualität der Tochternuklidzubereitung beeinflussen können, und
  2. 2.Ziffer 2Angaben über die qualitativen und quantitativen Besonderheiten des Eluats oder Sublimats.

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