Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Pharmareferenten dürfen bei Ausübung ihrer Tätigkeit keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegennehmen.
In Kraft seit 01.04.1984 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 74 AMG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 74 AMG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 74 AMG