Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die §§ 10 bis 18 und 45b in der beim Ablauf des 30. Juni 2002 geltenden Fassung treten mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft.
In Kraft seit 27.04.2002 bis 31.12.9999
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