§ 2 AkkGebV

AkkGebV - Akkreditierungsgebührenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 29.12.2001 bis 31.12.9999
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