Anl. 6 AFV

AFV - Altfahrzeugeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Kennzeichnungsnormen

 

Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Werkstoffen und Bauteilen mit einem Gewicht über 100 Gramm gelten folgende Normen:

ÖNORM EN ISO 1043-1 „Kunststoffe – Kennbuchstaben und Kurzbezeichnungen – Teil 1: Basis-Polymere und ihre besonderen Eigenschaften (ISO 1043-1: 2001)“, ausgegeben am 1. Juni 2002

ÖNORM EN ISO 1043-2 „Kunststoffe – Kennbuchstaben und Kurzzeichen – Teil 2: Füllstoffe und Verstärkungsstoffe (ISO 1043-2:2000)“, ausgegeben am 1. Mai 2002

ÖNORM EN ISO 11469 „Kunststoffe – Sortenspezifische Identifizierung und Kennzeichnung von Kunststoff-Formteilen (ISO 11469:2000)“, ausgegeben am 1. Oktober 2000

Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Werkstoffen und Bauteilen mit einem Gewicht über 200 Gramm gilt folgende Norm:

DIN ISO 1629 „Kautschuk und Latices – Einteilung, Kurzzeichen (ISO 1629:1995)“, ausgegeben im November 2004. Dies gilt nicht für die Kennzeichnung von Reifen.

Die in den ISO-Normen verwendeten Symbole „<„ und „>„ können durch Klammern ersetzt werden.

In Kraft seit 01.05.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 6 AFV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 6 AFV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 6 AFV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 6 AFV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 6 AFV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AFV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 5 AFV
Altfahrzeugeverordnung (AFV) Fundstelle