Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
(Anm.: § 23 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 156/2005)Anmerkung, Paragraph 23, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2005,)
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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