Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Paragraph 31,
(Anm.Anmerkung: Abs. 5Absatz 5, aufgehoben durch BGBl. I Nr. 156/2005Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2005,)
In Kraft seit 28.02.2023 bis 31.12.9999
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