Ärztepoolverordnung (ÄpV) Fundstelle

ÄpV - Ärztepoolverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Untersuchungen gemäß § 5 StVO (Ärztepoolverordnung-ÄpV)
StF: BGBl. II Nr. 21/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 5a Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

In Kraft seit 22.01.2008 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 ÄpV