Anl. 26 ÄAO 2015

ÄAO 2015 - Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Sonderfach Physiologie und Pathophysiologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Physiologie und Pathophysiologie umfasst die Kenntnis über die Lebensfunktionen, die entsprechenden praktisch-methodischen Erfahrungen und Fertigkeiten sowie deren Anwendung in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, insbesondere im Bereich der klinischen Physiologie und Arbeitsphysiologie. Der Bereich der Pathophysiologie umfasst das Erkennen der funktionellen Ursachen von Erkrankungen auf Grund von vorwiegend im Experiment gewonnenen funktionell-pathologischen Erkenntnissen und somit die Grundlagen für das Verständnis der Diagnose, des Verlaufes von Krankheiten sowie der Wirkmechanismen therapeutischer Maßnahmen.

B. Mindestdauer der Ausbildung

1.

9 Monate Basisausbildung

2.

36 Monate Sonderfach–Grundausbildung

3.

27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

In Kraft seit 01.06.2015 bis 31.12.9999
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