Anl. 19 ÄAO 2015

ÄAO 2015 - Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Sonderfach Medizinische und Chemische Labordiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Medizinische und Chemische Labordiagnostik umfasst die Anwendung morphologischer, biologischer, chemischer, molekularer, physikalischer und spezieller immunologischer Untersuchungsverfahren auf Körperflüssigkeiten, die Beurteilung ihrer morphologischen Bestandteile sowie von ab- und ausgeschiedenem Untersuchungsmaterial zur Erkennung physiologischer Eigenschaften, krankhafter Zustände und Verlaufskontrolle einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen samt fachspezifischen Begutachtungen, weiters die Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte.

B. Mindestdauer der Ausbildung

1.

9 Monate Basisausbildung

2.

36 Monate Sonderfach–Grundausbildung

3.

27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

In Kraft seit 01.06.2015 bis 31.12.9999
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