Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung, Rekonstruktion und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Formveränderungen, Funktionsstörungen, Erkrankungen und Verletzungen der Hart- und Weichgewebe der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregionen.
B. Mindestdauer der Ausbildung
1. | 9 Monate Basisausbildung | |||||||||
2. | 15 Monate Sonderfach–Grundausbildung | |||||||||
3. | 24 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in ein Modul Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie ein wissenschaftliches Modul, wobei sich das Modul Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie auf zumindest 15 Monate verkürzt, sofern das wissenschaftliche Modul absolviert wird. |
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