Dieses Bundesgesetz regelt die Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung. Es berührt jedoch nicht die im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015, enthaltenen Bestimmungen. Dieses Bundesgesetz regelt die Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung. Es berührt jedoch nicht die im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2015,, enthaltenen Bestimmungen.
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