§ 1 ADG Anwendungsbereich des Gesetzes

Amtshilfe-Durchführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2015 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt die Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragenim Bereich der Besteuerung. Es berührt jedoch nicht die im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015, enthaltenen Bestimmungen.

Stand vor dem 14.08.2015

In Kraft vom 09.09.2009 bis 14.08.2015

Dieses Bundesgesetz regelt die Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragenim Bereich der Besteuerung. Es berührt jedoch nicht die im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG, BGBl. I Nr. 116/2015, enthaltenen Bestimmungen.

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