Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben. (Anm.: Der zweite Satz wurde durch Art. 2 § 1 Abs. 3 Z 1, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben. Anmerkung, Der zweite Satz wurde durch Artikel 2, Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)
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