Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende Amtshandlung der Austro Control GmbH die gemäß Abschnitt II festgesetzten Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.
In Kraft seit 01.08.1995 bis 31.12.9999
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