§ 5 ABVO

ABVO - Arbeitsbescheinigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Dezember 1978, BGBl. Nr. 11/1979, über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 930/1994, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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