Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Abgrenzungsverordnung, BGBl. Nr. 568/1995, tritt mit Ablauf des 30. April 2004 außer Kraft.Die Abgrenzungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 568 aus 1995,, tritt mit Ablauf des 30. April 2004 außer Kraft.
(3)Absatz 3Arzneimittel, die nach § 1 Abs. 1 abgegeben werden, dürfen bis zum Ablauf des 30. April 2005 noch eine Kennzeichnung gemäß der Abgrenzungsverordnung BGBl. Nr. 568/1995 aufweisen.Arzneimittel, die nach Paragraph eins, Absatz eins, abgegeben werden, dürfen bis zum Ablauf des 30. April 2005 noch eine Kennzeichnung gemäß der Abgrenzungsverordnung Bundesgesetzblatt Nr. 568 aus 1995, aufweisen.
In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.9999
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