§ 31 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 31 ABGB seit 30.09.1925 weggefallen.
In Kraft seit 01.10.1925 bis 31.12.9999
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