Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Verschiedenheit der Religion hat auf die Privat-Rechte keinen Einfluß, außer in so fern dieses bey einigen Gegenständen durch die Gesetze ins besondere angeordnet wird.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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