Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Körperliche Sachen sind diejenigen, welche in die Sinne fallen; sonst heißen sie unkörperliche; z. B. das Recht zu jagen, zu fischen und alle andere Rechte.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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